• 05 JAN 13

    Kostenbeteiligung von gesetzlichen Krankenkassen

    Immer mehr gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Behandlungskosten im Bereich der Osteopathie. Bedingung hierfür ist, dass die Osteopathin oder der Osteopath eine umfangreiche, meist fünf- bis sechsjährige Ausbildung absolviert hat und in einem Therapeutenregister eines der großen Berufsverbände aufgeführt ist.

    Im Januar 2011 hatte die Techniker Krankenkasse mit der Kostenbeteiligung begonnen. Viele weitere Kassen folgten diesem Beispiel, darunter viele Betriebskrankenkassen und aktuell auch die AOK Niedersachsen. Meist fordern die Kassen eine Empfehlung des Arztes zu einer osteopathischen Behandlung. Die Patienten bezahlen die Behandlung zunächst selbst und reichen im Anschluss die Rechnung bei der Kasse ein. Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.

    Eine regelmäßig aktualisierte Liste der Krankenkassen finden Sie auch auf Osteokompass, einer verbandsunabhängigen Informations-Webseite über Osteopathie.

    Links:

    Techniker Krankenkasse

    AOK Niedersachsen

    Osteokompass

    VOD (Verband der Osteopathen Deutschland)

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie dieser Verwendung zu. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

The cookie settings on this website are set to "allow cookies" to give you the best browsing experience possible. If you continue to use this website without changing your cookie settings or you click "Accept" below then you are consenting to this.

Close