Kostenbeteiligung von gesetzlichen Krankenkassen
Immer mehr gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Behandlungskosten im Bereich der Osteopathie. Bedingung hierfür ist, dass die Osteopathin oder der Osteopath eine umfangreiche, meist fünf- bis sechsjährige Ausbildung absolviert hat und in einem Therapeutenregister eines der großen Berufsverbände aufgeführt ist.
Im Januar 2011 hatte die Techniker Krankenkasse mit der Kostenbeteiligung begonnen. Viele weitere Kassen folgten diesem Beispiel, darunter viele Betriebskrankenkassen und aktuell auch die AOK Niedersachsen. Meist fordern die Kassen eine Empfehlung des Arztes zu einer osteopathischen Behandlung. Die Patienten bezahlen die Behandlung zunächst selbst und reichen im Anschluss die Rechnung bei der Kasse ein. Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.
Eine regelmäßig aktualisierte Liste der Krankenkassen finden Sie auch auf Osteokompass, einer verbandsunabhängigen Informations-Webseite über Osteopathie.
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