Kostenbeteiligung von gesetzlichen Krankenkassen
Immer mehr gesetzliche Krankenkassenbeteiligen sich an den Behandlungskosten im Bereich der Osteopathie. Bedingung hierfür ist, dass die Osteopathinoder derOsteopatheine umfangreiche, meist fünf- bis sechsjährige Ausbildung absolviert hat und in einem Therapeutenregister einesder großen Berufsverbände aufgeführt ist.
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